Ablauf

In der ersten Behandlung findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt. Wenn Sie ärztliche Befunde oder bildgebende Diagnostik, wie Röntgen oder MRT-Bilder haben, bringen Sie diese gerne mit.

 

Danach folgt eine körperliche Untersuchung, ein sog. „Screening“ der Körperstrukturen. Das heißt, eine Reihe von speziellen osteopathischen Schnelltests wird durchgeführt, um so einen Überblick über die körperliche Situation zu bekommen, in der Sie sich gerade befinden.

 

Für einen genauen Befund der Strukturen, wie Wirbelsäule, Schulter oder Hüfte, ist es notwendig, sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen. Tragen Sie daher Unterwäsche, in der Sie sich in einer solchen Situation auch wohl fühlen.

 

Wenn Ihnen das unangenehm sein sollte, ist ein leichtes T-Shirt von Vorteil. Für Frauen das Tragen einer engen Leggins, und für Männer leichte, kurze Hosen. 

 

Ziel der Behandlung ist es dann, durch wiederum spezielle osteopathische Techniken, die Voraussetzungen zu optimalisieren, dass sich der Körper wieder regenerieren kann.

Dauer und Kosten

Für eine osteopathische Behandlung nehme ich mir 1 Stunde Zeit.

 

Je nach Beschwerdebild und erbrachter Leistung belaufen sich die Behandlungskosten auf 90 – 100 €.

Kostenerstattung

Eine osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung. Der fällige Rechnungsbetrag wird direkt an mich bezahlt, und anschließend können Sie meine Rechnung bei ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen.

 

In wieweit sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt, ist allerdings sehr unterschiedlich. Daher empfehle ich Ihnen, sich vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, und dies abzuklären! 

Für die Private Krankenkasse oder private Zusatzversicherung gilt:

Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH)“. Wenn in Ihrem Vertrag „Heilpraktiker-Leistungen“ enthalten sind, ist eine Erstattung möglich.

Für gesetzliche Krankenkassen gilt:

Seit dem 01.01.2012 haben viele gesetzliche Kranken­kassen Osteopathie in ihren Leistungs­katalog aufge­nommen. 

 

Ich verfüge über die von den Kranken­kassen geforderte Osteo­pathische Ausbildung und bin Mitglied in einem anerkannten Berufsverband.

 

Was Sie außerdem noch dazu benötigen, ist ein vom Arzt ausgestelltes Privatrezept für Osteo­pathische Behand­lungen. Dieses sollten sie sich vor dem ersten Termin besorgen.

 

Da die Unterstützung je nach gesetzlicher Krankenkasse sehr unterschiedlich ausfällt, und sich auch mal ändert, empfehle ich Ihnen auch hier, sich bei Ihrer Kranken­kasse nach der aktuellen Beteiligung zu erkundigen.


Terminabsagen

Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert ist.

 

Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, bitte ich so bald wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vorher, abzusagen. Wenn Sie mich telefonisch nicht erreichen können, reicht eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder eine E-Mail.

 

Dadurch habe ich noch die Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Eine Warteliste wird dafür geführt.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.